AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

easy Parken
Am Ehbrauk 51,
18211 Ostseebad Nienhagen
Deutschland
– im Folgenden „easy parken“ genannt –

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 01.06.2024

§ 1 Geltungsbereich

Die Geschäftsbedingungen gelten für die Beförderung der Kunden zum Passagierkai Rostock-Warnemünde, dem Rücktransport der Kunden zum Parkgelände An der Werft 2a – 18119 Warnemünde, für die Fahrzeugverwahrung in der gebuchten Einstellzeit, sowie für alle weiteren vom Kunden gebuchten Zusatzleistungen. Abweichende Bestimmungen finden keine Anwendungen, es sei denn, sie werden von easy parken schriftlich anerkannt.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Der Vertrag kommt mit der auf die Buchungsanfrage des Kunden folgenden Buchungsbestätigung zwischen dem Kunden und easy parken zustande. Er beinhaltet alle Zusatzleistungen, die vom Kunden gebucht und in der Buchungsbetätigung zugesagt wurden.

(2) Bucht ein Dritter die Leistungen für den Kunden, so haften beide gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis. Der Dritte ist verpflichtet, diese Geschäftsbedingungen dem Kunden zur Kenntnis zu bringen.

(3) Sperrige Gegenstände, die üblicherweise nicht zum Gepäck von Schiffsreisen gehören, sind in der Buchung anzugeben. Unterbleibt die Angabe, kann ein Transport der entsprechenden Gegenstände nicht gewährleistet werden.

(4) Stornierungen, Umbuchungen oder sonstige Vertragsänderungen werden von easy parken nur anerkannt, wenn sie schriftlich erfolgen.

(5) PKW dürfen eine Gesamtlänge von 5 Metern nicht überschreiten. Unter der Kategorie Wohmobile ist zwingend die Gesamtlänge im Bemerkungsfeld einzutragen.  Wohnmobile über 8,5 Meter sind nur nach telefonischer Absprache buchbar.

§ 3 Leistungen, Zahlungen & Preise

(1) Easy parken verpflichtet sich, alle bestätigten Leistungen in vollem Umfang zu erbringen.

(2) Der Kunde hat nachfolgende Möglichkeiten, easy parken den vereinbarten Preis zu zahlen.
– Barzahlung (am Anreisetag vor Ort)
– EC-Karte oder Kreditkarte (am Anreisetag vor Ort)

(3) Die vereinbarten Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

(4) Die Preise pro Tag verstehen sich pro Kalendertag (An- und Abreisetag werden berechnet).

(5) Easy parken kann die Herausgabe des eingestellten Fahrzeuges bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises verweigern.

(6) Easy parken kann die Beförderung von Personen zum Passagierkai oder zum Betriebsgelände verweigern, wenn diese erkennbar unter Alkoholeinfluss oder dem Einfluss sonstiger berauschender Mittel stehen. Der kostenlose Personentransport der Kreuzfahrttouristen zum Terminal Warnemünde kann nur in Verbindung mit einer entsprechenden Parkplatzbuchung für den jeweiligen Reisezeitraum erfolgen. Eine alleinige Buchung des Personenshuttle zum Terminal kann weder gebucht werden, noch kann dieser erfolgen. Die kostenlose Beförderung pro Stellplatzbuchung ist auf maximal 6 Personen pro Pkw oder Wohnmobil begrenzt.

§ 4 Rücktritt

(1) Der Kunde kann ohne Angabe von Gründen bis zum geplanten Anreisetag um 8:00 Uhr schriftlich- oder per Mail kostenlos vom Vertrag zurücktreten.

(2) Wird das eingestellte Fahrzeug früher als vereinbart abgeholt, werden keine Kosten erstattet.

(3) Nimmt der Kunde die gebuchten Leistungen ohne vorher zurückzutreten nicht in Anspruch, wird der vereinbarte Preis vollständig fällig.

(4) Der Kunde ist berechtigt, easy parken einen geringeren Schaden nachzuweisen.

(5) Easy parken ist berechtigt, bei begründeter Annahme einer Ansehensschädigung oder Störung der Betriebssicherheit durch den Kunden oder sein Fahrzeug vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall übernimmt easy parken keine Haftung für etwaige Schäden des Kunden.

(6) Easy parken ist ebenso zum Rücktritt berechtigt, wenn eine vereinbarte Vorauszahlung nicht in der vereinbarten Frist geleistet wird.

§ 5 Haftung

(1) Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel oder Störungen unverzüglich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, hat der Kunde keinen Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz.

(2) Die Haftung von easy parken ist auf Fälle des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Für eine fahrlässige Schädigung haftet easy parken nur, wenn diese auf eine Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer den Verwendungszweck gefährdeten Weise zurückzuführen ist. Die Haftung ist hierbei auf einen vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Easy parken haftet nicht für Beschädigungen, Entwendung oder Zerstörung von Fahrzeugen sowie für Gegenstände, die der Kunde im Fahrzeug zurücklässt. Dies gilt auch für Ein-, An- und Aufbauten.

(4) Easy parken haftet nicht für Beschädigungen an Fahrzeugen, die durch andere Kunden oder Dritte hervorgerufen werden, sowie für Beschädigungen des vom Kunden oder Dritten mitgeführten Gepäcks oder sonstiger Gegenstände.

(5) Easy parken haftet nicht bei Elementarschäden, inneren/äußeren Unruhen, Kriegsereignissen, höherer Gewalt oder Immissionen Dritter.

(6) Easy parken ist mit größter Sorgfalt bemüht, den Kunden rechtzeitig zur mitgeteilten Abfahrtszeit zum Passagierkai zu befördern, sofern eine Beförderung vereinbart ist. Die rechtzeitige Ankunft ist nicht Vertragsgegenstand. Schadenersatzansprüche sind hiermit ausgeschlossen.

(7) Der Kunde haftet für eine Schädigung der Fahrzeuge oder Einrichtungen von easy parken nach den gesetzlichen Bestimmungen. Er haftet auch für Dritte, die auf seine Veranlassung die Einrichtungen oder Fahrzeuge von easy parken nutzen.

(8) Der Kunde haftet für Schäden, die durch das von ihm eingestellte Fahrzeug verursacht werden (z.B. Brand, Ölverlust etc.). Dies gilt auch, wenn der Defekt dem Kunden nicht bekannt war.

(9) Easy parken haftet nicht bei Beschädigung, Diebstahl oder Verlust des Reisegepäcks. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reisegepäck- und Reiseunfallversicherung.

(10) Schäden am Fahrzeug sind vor Verlassen des Betriebsgeländes anzuzeigen, anderenfalls entfällt die Schadenersatzpflicht von easy parken. Hierbei sind leichte Fahrzeugverschmutzungen, die durch unmittelbare Umwelteinflüsse wie z.B. Regen, Staub, Vogelexkremente etc. entstehen, ausgeschlossen.

§ 6 Verhalten auf dem Betriebsgelände

(1) Auf dem Betriebsgelände gelten die Bestimmungen der StVO. Insbesondere sind alle Personen zur Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme angehalten. Der Kunde sowie seine Mitreisenden verpflichten sich, diese Vorschriften einzuhalten.

(2) Mit dem Befahren des Betriebsgeländes versichert der Kunde, dass der Fahrzeugführer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug zumindest über den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz verfügt. Auf Verlangen müssen easy parken und deren Mitarbeitern die Fahrerlaubnis und der Fahrzeugschein vorgelegt werden. Kann der Kunde die erforderlichen Dokumente nicht vorweisen, ist easy parken berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen. Einen Anspruch auf Schadenersatz hat der Kunde in diesen Fällen nicht.

(3) Den Anweisungen der Mitarbeiter von easy parken ist unbedingt Folge zu leisten.

(4) Der Kunde hat sein Fahrzeug so auf dem bereitgestellten Parkplatz zu parken, dass jederzeit ein Aus- oder Einparken auf den umliegenden Parkplätzen, ohne etwaige Behinderungen, möglich ist. Der dem Kunden zugewiesene Einstellplatz ist zwingend einzuhalten. Sollte es berechtigte Beanstandungen an dem zugewiesenen Parkplatz geben, wird dem Kunden ein neuer Stellplatz zugewiesen. Mit dem Einparken gilt der Einstellplatz als ordnungsgemäß übergeben.

(5) Behindert das Fahrzeug des Kunden ein anderes Fahrzeug aufgrund unsachgemäßen Abstellens, ist easy parken berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Kunden versetzen bzw. abschleppen zu lassen.

(6) Dem Kunden ist es nicht erlaubt, auf dem Betriebsgelände Reparaturen am Fahrzeug vorzunehmen, Öle, Kraftstoffe oder Kühlwasser abzulassen, Fahrzeuge zu reinigen oder zu waschen oder seinen im Fahrzeug befindlichen Müll zu entsorgen. Verunreinigungen, die der Kunde zu verantworten hat, müssen unverzüglich und ordnungsgemäß vom Kunden beseitigt werden. Anderenfalls ist easy parken berechtigt, diese Verunreinigungen, nötigenfalls durch ein geeignetes Fachunternehmen (bei Verunreinigung des Bodens/Grundwasser), auf Kosten des Kunden zu beseitigen.

§ 7 Datenschutzerklärung

(1) Der Kunde erklärt sein Einverständnis zur Speicherung seiner persönlichen Daten durch easy parken zum Zwecke der Vertragsabwicklung.

(2) Easy parken verpflichtet sich, die Daten der Kunden vertraulich zu behandeln, nicht für vertragsfremde Zwecke zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Vertragsänderungen und Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

(2) Die Vertragspartner sind nicht zur einseitigen Vertragsänderung berechtigt, soweit diese nicht durch die oben genannten Bedingungen ausdrücklich gestattet sind.

(3) Erfüllungsort ist Rostock.

(4) Gerichtsstand ist Rostock. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung.

(5) Sollte eine der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

(6) Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

easy Parken
Matthias Herter
Am Ehbrauk 51,
18211 Ostseebad Nienhagen
Deutschland

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